Individuelle Gesundheitsleistungen

Bei den individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, handelt es sich um Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden müssen, da sie über die im Sozialgesetzbuch definierte „zweckmäßige und wirtschaftliche“ Patientenversorgung hinaus gehen. (vgl. SGB 5 – gesetzliche Krankenversicherung, § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot)

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden IGeL häufig mit Selbstzahler Leistungen „übersetzt“. Jedoch ist es vielmehr so, dass die Leistungen nicht zum festgeschrieben Leistungskatalog der Kassen gehören. Dennoch werden einige individuelle Gesundheitsleistungen von verschiedenen gestzlichen Krankenkassen übernommen.

Individuelle Gesundheitsleistungen in Orthopädie und Unfallchirurgie

Hier können Sie sich einen Überblick der individuellen Gesundheitsleistungen und Kosten im Fachbereich Orthopädie und Unfallchirurgie verschaffen. Herausgegeben ist dieser Katalog vom Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie finden darin außerdem ein Musterbeispiel für eine Vereinbarung der Inanspruchnahme individueller Gesundheitsleistungen wie sie auch in unserer Praxis verwendet wird.

Für alle Individuellen Gesundheitsleistungen haben wir eine Behandlungsvereinbarung, in der die genauen Kosten aufgestellt werden. Diese muss vor Beginn der Behandlung vom Patienten unterschrieben werden.

Übersicht Individuelle Gesundheitsleistungen

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